Die angemessene Anwaltsvergütung darf kein Tabuthema sein. In Deutschland, Italien und Österreich ist sie für viele typisch gelagerte Gerichtsverfahren durch gesetzliche Vorgaben gewährleistet. Problematisch wird es aber, wenn die gesetzlichen Gebühren einen vor allem bei komplexen Konstellationen meist gebotenen Mehraufwand nicht angemessen abdecken. Aufwand und wirtschaftliches Ergebnis müssen also für beide Seiten in einem angemessenen Verhältnis stehen. Ausgangspunkt dafür ist sicher das wirtschaftliche bzw. oft emotionale Interesse des Mandanten. Ob der damit verbundene Tätigkeitsaufwand wirtschaftlich vertretbar ist, hängt von vielen Umständen ab und zeigt sich oft erst im weiteren Verlauf der Mandatsabwicklung: Bleibt es bei einer nur außergerichtlichen Tätigkeit oder muss man – an welchem Ort bzw. in welchem Land – zu Gericht? Handelt es sich also bei dem Fall um ein „Heim- oder Auswärtsspiel“? Ist der relevante Sachverhalt bereits umfassend geklärt? Ist die hieraus resultierende Rechtlage eindeutig? Welche zusätzlichen Kosten fallen gegebenenfalls für Gericht und Sachverständige an? Hängt die oft einfache Lösung vom meist gegenteiligen Willen anderer Beteiligter ab?

Kein Wunder, dass auch der Gesetzgeber im beiderseitigen Wirtschaftlichkeitsinteresse eine Vergütungsvereinbarung nahelegt. In unserer jetzt mehr als 25-jährigen Berufspraxis hat sich die Vereinbarung von Stunden- bzw. Tagessätzen in Verbindung mit den gesetzlichen Gebühren bewährt. Die Kontrolle der Kosten stellen periodische Tätigkeitsaufstellungen sicher, und im Einzelfall sind Pauschalvergütungen möglich. Lassen Sie uns darüber bei einem persönlichen Termin sprechen. Allgemeine Informationen zum Thema Anwaltsvergütung für:

Deutschland:
https://www.brak.de/fuer-anwaelte/gebuehren-und-honorare/

Österreich:
https://www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/infocorner/broschuererechtsanwaltshonorar/

Italien:
https://www.consiglionazionaleforense.it/web/cnf/parametri